Medizinische Versorgung | Flüchtlingsrat Thüringen
2019-6-24 · Die medizinische Versorgung von Geflüchteten in unsicherem Aufenthalt wird durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. Es umfasst zahlreiche Einschränkungen gegenüber einem regulärem Krankenversicherungsschutz. Diese Einschränkungen gelten mindestens für die ersten 15 Monate des Aufenthaltes in Deutschland, gegebenenfalls aber auch darüber hinaus.